Krisenvorsorge Gas
Aktuelle Informationen und Hinweise
Die gesetzlichen Regelungen für den Prozess Krisenvorsorge Gas sind im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), Energiesicherungsgesetz (EnSiG), Gassicherungsverordnung (GasSV), in der europäischen Verordnung über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung (EU) 2017/1938 (GasSOS-VO), Notfallplan Gas und Leitfaden Krisenvorsorge Gas beschrieben.
- A) Frühwarnstufe:
Die Frühwarnstufe wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mittels einer Pressemitteilung bekannt gegeben. - B) Alarmstufe:
Die Alarmstufe wird durch das BMWK mittels einer Pressemitteilung bekannt gegeben. - C) Notfallstufe:
Die Feststellung der Notfallstufe erfolgt durch Verordnung der Bundesregierung.
Das BMWK wird hierüber über eine Pressemitteilung informieren.
Die Bundesnetzagentur bildet den Bundeslastverteiler (hoheitliche Lastverteilung).
Der Begriff des Geschützten Kunden ist im § 53a EnWG definiert. Informationen zur Definition geschützter Kunden sind auf der Website des BDEW zu finden: Gasversorgung auch im Krisenfall https://www.bdew.de/energie/gasversorgung-auch-im-krisenfall
Informationen der Bundesnetzagentur und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
Wichtiger Hinweis: Die Links verweisen auf externe Internetseiten des Bundes. Für die Inhalte ist die jeweilige Behörde verantwortlich.
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
- Deutschland bei Klimazielen 2030 erstmals auf Kurs 15. März 2024Das Umweltbundesamt hat heute die Daten zu den Treibhausgasemissionen 2023 sowie die Projektionsdaten zur künftigen Entwicklung der Treibhausgasemissionen veröffentlicht. Die Daten zeigen, dass das Klimaschutzziel für 2030 greifbar ist. Die Klimaschutzlücke, die bis zu Beginn der Legislaturperiode, noch vorhanden war, wird 2030 vollständig geschlossen, wenn Deutschland Kurs hält.
- Bundeskabinett stimmt Abkommen über solidarische Gaslieferungen zwischen Deutschland, Italien und der Schweiz zu 13. März 2024
- Bewerbungsaufruf: Jetzt Klimaschutz-Unternehmen werden 11. März 2024
- Bundeswirtschaftsministerium zeichnet acht neue Klimaschutz-Unternehmen aus 11. März 2024
- Stärkung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit 7. März 2024
- Bundesregierung verlängert Treuhandverwaltung der Rosneft Deutschland 7. März 2024