Informationen für Bauherren

Alles Wichtige rund um Ihr Bauprojekt

Sie planen einen neuen Strom- oder Gasanschluss für Ihren Neubau, Ihre Baustelle oder eine bevorstehende Veranstaltung? Hier finden Sie alle erforderlichen Informationen. 

Wichtige Infos und Unterlagen für Bauherren

Bauanschlüsse

Bauwasseranschluss

Baustromanschluss

Bevor die Maurer loslegen können, brauchen Sie Bauwasser. Was ist Bauwasser, wie erhalte ich einen Bauwasseranschluss, was ist zu beachten?

Bereits in der Bauphase benötigen Sie bzw. Ihre Handwerker Strom. Was ist Baustrom, wie erhalte ich einen Baustromanschluss, was ist zu beachten?

Das so genannte Bauwasser wird in der Regel aus dem zukünftigen Trinkwasserhausanschluss bezogen.

Bei der Nutzung von Bauwasser handelt es sich also auch um Trinkwasser aus dem Versorgungsnetz der VBH. Deshalb ist auch beim Bauwasser auf die Hygienevorschriften zu achten. Bauwasser darf nicht dem Kanalnetz zugeführt werden und wird deshalb auch nur als Trinkwasser berechnet. Die Messung erfolgt wie üblich mit einem geeichten Wasserzähler.

Ist noch kein Trinkwasser vorhanden, besteht die Möglichkeit des Wasserbezuges über ein Standrohr, welches an einem im Netz der VBH vorhandenen Hydrant angeschlossen wird.

  • Die Antragstellung erfolgt per E-Mail an anschlusswesen@vbh-hoy.de oder in der VBH Energiewelt am Lausitzer Platz 4.
  • Die Anschlussmöglichkeit bzw. technische Lösung wird durch die VBH festgelegt.
  • Mit Auftragserteilung erfolgt die Herstellung des Anschlusses durch die VBH.
  • Mit Fertigmeldung der Installation im Gebäude und Inbetriebnahme des Hausanschlusses wird der Bauwasseranschluss durch die VBH zurückgebaut. (In der Regel erfolgt eine Umsetzung des Bauwasserzählers in die Installation.)
  • Standrohre für Bauwasser können bei den VBH gegen Hinterlegung einer Kaution von 600 EUR ausgeliehen werden.
  • Nach Rückgabe des Standrohres erhält der Kunde nach Gegenrechnung des Verbrauches die restliche Kaution zurück.

Bauwasserzähler und Standrohr sind Eigentum der VBH. Durch die Bauherren sind diese vor Beschädigung oder Verlust zu schützen. Dies betrifft auch die Einwirkung durch Frost.

  • Wenn noch kein Netzanschluss für das Gebäude/Grundstück errichtet wurde
  • der Leistungsbedarf während der Bauphase nicht über den vorhandenen Netzanschluss bereitgestellt werden kann (z.B. Kraneinsatz)
  • die Leistungsbereitstellung aus dem öffentlichen Netz gewünscht wird.

Die Baustelle wird über diesen Anschluss zeitlich befristet solange versorgt, bis die Installationsanlage des Gebäudes ordnungsgemäß in Betrieb genommen werden kann (in der Regel bis 12 Monate). Der Baustromverteilerschrank muss den einschlägigen Sicherheitsvorschriften (DIN VDE) entsprechen. Die Bereitstellung des Anschluss- bzw. Verteilerschrankes erfolgt durch eine eingetragene Elektrofirma im Auftrag des Bauherrn/Anschlussnehmers.

  • Die von Ihnen beauftragte Elektrofachfirma reicht spätestens 10 Werktage vor Baubeginn den Vordruck „Netzanmeldung Strom“ für die Baustromanlage per E-Mail (anschlusswesen@vbh-hoy.de) oder in unserer Energiewelt ein.
  • Die VBH legt die Anschlussmöglichkeit bzw. technische Lösung fest. Durch die Anmeldung wird den VBH ein kostenpflichtiger Auftrag für das An- und Abklemmen des Baustromanschlusses sowie für den Zählereinbau und späteren -ausbau erteilt.
  • Nach Inbetriebnahme des Netzanschlusses melden Sie den Baustrom ab und die VBH trennt den Anschluss und baut den Baustromzähler aus.

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