VBH Babybonus

Das Strom-Plus für junge Eltern

Herzlichen Glückwunsch liebe Eltern!

Vieles wird von nun an gehörig auf den Kopf gestellt und auch der Stromzähler dreht sich spürbar schneller:
 
  • die Waschmaschine ist öfter im Einsatz,
  • das Licht brennt bis spät in die Nacht,
  • das Fläschchen will erwärmt werden und
  • das Babyphon immer geladen sein.
Wir wissen um all diese Herausforderungen und möchten Ihnen zur Geburt Ihres Kindes / Ihrer Kinder gern einen Bonus einräumen.

Unser Baby-Bonus:

  • 50,00 Euro (Brutto)
    bei der Geburt eines Kindes
  • 75,00 Euro (Brutto)
    bei der Geburt von Zwillingen
  • 100,00 Euro (Brutto)
    bei der Geburt von Drillingen

Teilnahmebedingungen

  • der/die Antragsteller/in ist/sind Stromkunde bei der VBH
  • das Kind lebt im Haushalt des Antragstellers / der Antragstellerin
  • eine vorliegende Geburtsurkunde
  • der Antrag wird bis zum 1. Geburtstag des Kindes gestellt

Art der Bonusgewährung:
Der Einmal-Rabatt wird in der Jahresverbrauchsabrechnung für den Strombezug als Bonus (Bruttowert) gutgeschrieben. Eine Barauszahlung kann nicht erfolgen.

  • Ein Rechtsanspruch auf Gewährung des Einmal-Rabattes besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  • Die Laufzeit des Baby-Bonus-Programms beginnt am 01.01.2018 und gilt für ab diesem Tag geborene Kinder. Eine Befristung ist aktuell nicht vorgesehen. VBH behält sich jedoch das Recht vor, das Baby-Bonus-Programm jederzeit zu beenden oder inhaltlich zu ändern. Eine Haftung der VBH im Zusammenhang mit dem Baby-Bonus-Programm ist ausgeschlossen.
  • Falsche Angaben oder die Nichtmitteilung von Änderungen bzw. Abweichungen führen zum Ausschluss von der Bonusgewährung und zur Rückzahlung bereits erhaltener Zuwendungen.
  • Mit der Antragsstellung:
    • bestätigt der/die Antragssteller/in, dass alle Angaben vollständig und richtig sind. Änderungen oder Abweichungen vom Antrag werden der VBH unverzüglich schriftlich mitgeteilt.
    • bestätigt der/die Antragssteller/in, die Datenschutzinformationen zur Kenntnis genommen zu haben.
    • stimmt der/ die Antragssteller/in der Einwilligung zum Direktmarketing zu. 

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