24-Stunden-Lieferantenwechsel
Wichtige Neuerungen bei Umzügen und Lieferantenwechsel
Um die Energieversorgung für Verbraucher einfacher und schneller zu gestalten, hat der Bundestag bereits im Jahr 2021 die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes verabschiedet. Diese regelt, dass ab dem 6. Juni 2025 ein Stromanbieterwechsel technisch innerhalb von nur 24 Stunden möglich sein muss. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat diese Vorgabe für ganz Deutschland festgelegt. Dies führt zu grundlegenden Veränderungen in den Abläufen der Energiewirtschaft sowie in den IT-Systemen, aber auch zu neuen Herausforderungen für Sie als Verbraucher. Wir arbeiten zusammen daran, dass der Übergang problemlos verläuft.
Die wichtigsten Punkte im Überblick
- Ab 6. Juni 2025: Lieferantenwechsel technisch in nur 24 Stunden möglich
- vertragliche Kündigungsfristen gelten weiterhin
- keine rückwirkende Umzugsmeldung mehr möglich
- Ab- und Anmeldung am besten 14 Tage vorher
- Zählerstand am Tag der Übergabe mitteilen, spätestens aber innerhalb einer Woche nach der Übergabe
- Übergabeprotokoll: Nutzen Sie es als Nachweis für den Zählerstand.
Häufige Fragen
Der schnelle Wechsel kann von Privat- und Gewerbekunden mit einem Stromvertrag genutzt werden. Der Wechsel läuft automatisch, wenn Ihr aktueller Vertrag kündbar ist, alle erforderlichen Daten vorliegen und der neue Anbieter den Antrag bestätigt.
Nein, der 24-Stunden-Lieferantenwechsel bezieht sich nur auf den Zeitraum der technischen Verarbeitung einer Kündigung. Vertragslaufzeiten bleiben weiterhin bestehen.
Ja. Falls Sie uns nicht informieren, bleibt Ihr Vertrag an Ihrer alten Adresse bestehen – und Sie zahlen weiterhin für den dortigen Stromverbrauch, bis wir über Ihren Auszug informiert werden.
Spätestens 7 Tage vor Ihrem Umzugstermin, denn ab dem 6. Juni 2025 sind nachträgliche Umzugsmeldungen für Stromverträge nicht mehr möglich.
Uns ist wichtig, die Vorschriften und Standards einzuhalten. Für eine klare und transparente Kommunikation und ein einheitliches Vorgehen haben wir uns entschieden, die Regelungen gleichfalls für das Medium Gas anzuwenden.
Sie bleiben gegenüber VBH zahlungspflichtig. Solange der eigene Name im Vertrag steht, ist man weiterhin für die Stromkosten verantwortlich – auch wenn Sie ausgezogen sind.
Bei Nachträglicher Abmeldung: Eine Abmeldung nach Auszug ist natürlich möglich. Allerdings ist man bis zum Tag der Abmeldung für den Verbrauch verantwortlich und zahlungspflichtig.
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