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Versorgungsbetriebe Hoyerswerda erhalten Förderung zur Untersuchung überbetrieblicher Abwärmenutzung

Die Versorgungsbetriebe Hoyerswerda (VBH) freuen sich über eine Förderzusage in Höhe von 107.100 Euro zur Erstellung einer Potenzialstudie zur überbetrieblichen Nutzung industrieller Abwärme in lokalen Fernwärmenetzen.

Ziel der Studie ist es, die Möglichkeiten zur Einbindung der bislang nur begrenzt genutzten Abwärme aus der Thermischen Abfallbehandlung (T.A.) in Lauta in die Fernwärmeversorgung der benachbarten Städte Hoyerswerda und Lauta zu untersuchen. Die maximal nutzbare Abwärmeleistung der T.A. Lauta liegt bei etwa 66 Megawatt – davon könnten im rund 12 Kilometer entfernten Fernwärmenetz der Stadt Hoyerswerda bis zu 43 Megawatt eingesetzt werden.

Die Potenzialstudie soll ein technisches Umsetzungskonzept von wirtschaftlichen Maßnahmen zur regionalen Integration der überbetrieblichen Abwärmenutzung untersuchen. Die Förderung stammt aus Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und wird durch den Projektträger Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH verwaltet.

Daten und Fakten zur Förderung:

Titel: Nutzung Abwärme der thermischen Abfallbehandlung in lokalen Fernwärmenetzen
Laufzeit: 01.04.2023 bis 30.06.2024
beteiligte Partner: ARGE „Nachhaltige Wärme Hoyerswerda Lauta (NWHL)“ bestehend aus RAVON (Regionaler Abfallverband Oberlausitz-Niederschlesien), Stadt Lauta sowie VBH
Förderkennzeichen: 67K21541

Nationale Klimaschutzinitiative

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

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