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Frühwarnstufe im Notfallplan Gas ausgerufen
Die Versorgungsbetriebe Hoyerswerda informieren zur aktuellen Situation

Da sich die aktuellen geopolitischen Ereignisse negativ auf die Gasversorgung in Deutschland auswirken könnten, wurde durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Frühwarnstufe des Notfallplanes Gas ausgerufen.

Diese Maßnahme diene der Vorsorge. Aktuell ist die Versorgungssicherheit gewährleistet. Dennoch sorgen sich die Menschen sowie Unternehmen in Deutschland immer mehr um die Versorgungssicherheit mit Energie.

Die VBH geben nachfolgend einen Überblick zu den Fakten rund um das Thema Notfallplan Gas. Die wichtigsten Fragestellungen werden beantwortet und weitere Informationsquellen verlinkt.

Was ist der „Notfallplan Gas“?

 Der „Notfallplan Gas“ für die Bundesrepublik Deutschland basiert auf der sogenannten europäischen SoS-Verordnung, d.h. konkret der Verordnung (EU) 2017/1938 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2017 über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung. Er kennt drei Eskalationsstufen, je nachdem, wie deutlich der Eingriff des Staates ist.

Welche Eskalationsstufen gibt es?
1. Frühwarnstufe (ausgerufen seit dem 30.03.2022)

Es tritt ein Krisenteam beim BMWK zusammen, bestehend aus Behörden und Energieversorgern. Der Staat greift noch nicht aktiv ein. Die Gaslieferanten, Fernleitungs- u. Verteilnetzbetreiber ergreifen Maßnahmen um die Gasversorgung aufrechtzuerhalten.

2. Alarmstufe

Es kümmern sich weiterhin die Marktakteure in Eigenregie um eine Entspannung der Lage. Durch die Nutzung von Flexibilitäten bei der Gasbeschaffung, den Rückgriff auf Gasspeicher, die Optimierung von Lastflüssen sowie die Anforderung externer Regelenergie soll die Gasversorgung gesichert werden.

3. Notfallstufe

Die Notfallstufe wird ausgerufen, wenn die Maßnahmen in der Frühwarn- oder Alarmstufe nicht ausreichen oder sich die Versorgungsituation dauerhaft verschlechtert. Erst in dieser greift der Staat in den Markt ein und die Bundesnetzagentur (BNetzA) wird zum Bundeslastverteiler. Der BNetzA obliegt in enger Abstimmung mit den Netzbetreibern die Gasverteilung. Dies erfolgt in einer festgelegten Priorisierung an bestimmte Verbrauchergruppen die gesetzlich besonders geschützt sind (z.B. Haushalte, soziale Einrichtungen).

Wie steht es um die Gasversorgung der Versorgungsbetriebe Hoyerswerda?

Momentan ist die Versorgungssicherheit gewährleistet.

Nach Rücksprache mit dem vorgelagerten Netzbetreiber ONTRAS gibt es derzeitig keine negativen Auswirkungen beim Gastransport. Der Gasbezug aus Russland findet statt und die Fernleitungsnetzbetreiber vermelden stabile Transportsituationen.

Ausführliche Informationen zum Notfallplan Gas finden Sie in der FAQ Liste des BMWI.

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/03/20220330-bmwk-ruft-fruehwarnstufe-des-notfallplan-gas-versorgungssicherheit-gewaehrleistet.html

Weitere Informationen zu den Regelungen im Krisenfall für Gaskunden in Industrie und Gewerbe gibt der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V (BDEW).
Infoblatt des BDEW

0800 0469 666