Das Marktstammdatenregister gibt erstmals einen Überblick über alle Energieerzeugungsanlagen in Deutschland. Ziel ist es, Informationen über die zunehmend dezentralen Erzeugungsanlagen zu bündeln, um Strom und Gas auch zukünftig effizient transportieren und verkaufen zu können. Anlagenbetreiber sind verpflichtet, sich selbst und ihre Erzeugungsanlagen (z.B. Photovoltaikanlagen, Mini-Blockheizkraftwerke), inklusive Batteriespeicher, bis 31.01.2021 zu registrieren. Sollte die Registrierung nicht fristgerecht erfolgen, droht der Wegfall der Vergütung für den eingespeisten Strom ab Februar kommenden Jahres. Aktuell informieren die VBH die ca. 150 noch nicht registrierten Anlagenbetreiber im Versorgungsgebiet.
Wolf-Thomas Hendrich, Geschäftsführer der Versorgungsbetriebe Hoyerswerda GmbH, sensibilisiert die Anlagenbetreiber: „Die Registrierung erfolgt online über das Marktstammdatenregister-Webportal der Bundesnetzagentur und ist schnell gemacht. Deutlich komplizierter wird es, wenn der Zahlungsstopp erst einmal erfolgt ist. Das Geld wird bei Nachmeldung zwar rückwirkend ausgezahlt, der Aufwand dürfte aber ein Vielfaches höher sein, als die fristgerechte Registrierung.“
Die Registrierung erfolgt unter https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR. Zur Unterstützung sind zahlreiche Hilfestellungen, auch in Form von Videos, auf der genannten Website zu finden. Alternativ kann die Hotline des Marktstammdatenregisters genutzt werden Tel.: 0 228 14-3333.
Bei Bedarf unterstützen die VBH, die Mitarbeiter im Anschlusswesen, gern unter 08000/ 469 666, mit der Menünummer 2 für technische Fragen.
Kontakt:
Manja Striegler
Leiterin Stabsstelle Unternehmenskommunikation
Tel.: 03571/ 469 109
Mail: manja.striegler@vbh-hoy.de