An- und Abmeldung bei Umzug
Aufgrund gesetzlicher Änderungen ist eine rückwirkende An- und Abmeldung für Ihre Strom- und Gasversorgung nicht mehr möglich. Deshalb sollten Sie folgende Punkte beachten, damit VBH Sie weiterhin zuverlässig rund um die Uhr versorgen kann.
Die wichtigsten Punkte im Überblick
- Eine rückwirkende An- und Abmeldung ist nicht mehr möglich.
- Bitte melden Sie Ihren Ein- oder Auszug unter Angabe der jeweiligen Zählernummer frühestens 14 Tage im Voraus.
- Halten Sie den Zählerstand im Übergabeprotokoll
- Teilen Sie uns den Zählerstand am Tag der Wohnungsübergabe bzw. am Tag des Umzuges mit – spätestens innerhalb von einer Woche.
Häufige Fragen
Ja. Falls Sie uns nicht informieren, bleibt Ihr Vertrag an Ihrer alten Adresse bestehen – und Sie zahlen weiterhin für den dortigen Stromverbrauch, bis wir über Ihren Auszug informiert werden.
Da nachträgliche Umzugsmeldungen aufgrund gesetzlicher Änderungen nicht mehr möglich sind, sollten Sie Ihren Ein- oder Auszug unter Angabe der jeweiligen Zählernummer frühestens 14 Tage im Voraus melden.
Den konkreten Zählerstand melden Sie uns bitte am Tag der Wohnungsübergabe bzw. am Tag des Umzuges – spätestens innerhalb von einer Woche.
Für eine klare und transparente Kommunikation und ein einheitliches Vorgehen haben wir uns entschieden, die Regelungen gleichfalls für das Medium Gas anzuwenden.
Sie bleiben gegenüber VBH zahlungspflichtig. Solange der eigene Name im Vertrag steht, ist man weiterhin für die Stromkosten verantwortlich – auch wenn Sie ausgezogen sind.
Bei Nachträglicher Abmeldung: Eine Abmeldung nach Auszug ist natürlich möglich. Allerdings ist man bis zum Tag der Abmeldung für den Verbrauch verantwortlich und zahlungspflichtig.
Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel ist ein reiner technischer Aspekt zwischen den Versorgern, das heißt, dass der Wechsel technisch innerhalb von 24 Stunden verarbeitet sein muss. Davon unberührt sind Ihre individuellen Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen.
Hier finden Sie in einem Film noch einmal kurz und knapp alles Wichtige erklärt: ASEW – 24h-Lieferantenwechsel-Umzug