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Feuchttücher stellen ein erhebliches Risiko für die Abwasserentsorgung dar

Feuchttücher gehören nicht in die Toilette, sondern müssen über den Restmüll entsorgt werden. Trotz entsprechender Hinweise werden sie weiterhin häufig über das Abwassersystem entsorgt. Da sich Feuchttücher im Gegensatz zu Toilettenpapier nicht zersetzen, können sie sich in Pumpen, Leitungen und technischen Anlagen festsetzen und dort erhebliche Störungen verursachen. Die Folgen sind Funktionsausfälle, aufwendige Reparaturen und zusätzliche Kosten.

Welche Auswirkungen eine nicht ordnungsgemäße Entsorgung haben kann, zeigte sich im Januar dieses Jahres im Schmutzwasserpumpwerk „Am Bahndamm“ in der Hoyerswerdaer Altstadt. Dort kam es infolge größerer Mengen von Feuchttüchern im Abwassersystem zu einem Ausfall von zwei Pumpen. Mehrere Schaltversuche blieben erfolglos, sodass die Pumpen nicht mehr in Betrieb genommen werden konnten. In der Folge war ein großer Bereich der Altstadt vorübergehend von der öffentlichen Abwasserentsorgung abgeschnitten, was ein unverzügliches Eingreifen erforderlich machte.

Zur Schadenslokalisierung wurde die Rahmenvertragsfirma Melde & Berthold GmbH aus Hoyerswerda mit zwei Schlammsaugwagen mit einem Fassungsvermögen von jeweils 10 m³ hinzugezogen. Insgesamt mussten rund 95.000 Liter Abwasser aus dem Pumpwerksbaukörper und dem vorgelagerten Kanalnetzbereich abgepumpt werden. Nach dem Absenken des Füllstandes wurde der Zulauf zum Pumpwerk mittels Absperrblase unterbrochen, um die Pumpen untersuchen zu können. Als Schadensursache wurde eine massive unsachgemäße Entsorgung von Feuchttüchern festgestellt, die zum vollständigen Versagen der Pumpen führte. Zur Behebung der Störung mussten die Pumpen aufwendig demontiert und die Feuchttücher mechanisch entfernt werden. Anschließend erfolgten der Zusammenbau, das Wiedereinsetzen in den Pumpenschacht sowie die erfolgreiche Wiederinbetriebnahme. Die vollständige Störungsbeseitigung dauerte insgesamt etwa sieben Stunden. Die entstandenen Kosten zur Störungsbehebung belaufen sich auf rund 3.600,00 Euro.

Derartige Störereignisse sind besonders ärgerlich, da sie vermeidbar sind und unnötige Kosten verursachen, die letztlich von der Allgemeinheit getragen werden müssen. Positiv hervorzuheben ist der schnelle und unkomplizierte Noteinsatz der Rahmenvertragsfirma Melde & Berthold GmbH, der maßgeblich zur raschen Wiederinbetriebnahme des Pumpwerks beigetragen hat, sodass es zu keinen Einschränkungen für die angeschlossenen Nutzer gekommen ist.

Im Ergebnis der Auswertung der Pumpwerksstörung wird erneut darauf hingewiesen, dass Feuchttücher nicht über die Toilette entsorgt werden dürfen, sondern ausschließlich über die Restmülltonne.

Foto: Einsatzfahrzeuge der Rahmenvertragsfirma Melde & Berthold GmbH (Foto: VBH/ Martin Fallant)

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