Beiträge und Gebühren
der Stadt Hoyerswerda gemäß Wasserversorgungssatzung
gültig bis zum 31.12.2008Die Gebühren für Trinkwasser setzen sich aus einer Grundgebühr und einer Mengengebühr zusammen. Die Grundgebühr wird gestaffelt nach der Zählergröße erhoben. Die Mengengebühr richtet sich nach dem gemessenen Verbrauch.
Beiträge und Gebühren für die Wasserversorgung gültig
ab 01.05.2003