Anmeldung zum Anschluss an das öffentliche
TrinkwasserversorgungsnetzDer Netzanschluss und die Messeinrichtung werden auf Basis der vorliegenden Leistungsangaben und auf der Grundlage der AVBWasserV und den dazu gehörigen Ergänzenden Bestimmungen der Versorgungsbetriebe Hoyerswerda GmbH (VBH) zur AVBWasserV sowie dem Preisblatt der VBH für die Wasserversorgung errichtet.
Eine Anmeldung zum Netzanschluss an das Trinkwassernetz ist erforderlich bei:
Neuanlagen
- Veränderung des Hausanschlusses
- Trennung und Zusammenlegung von Kundenanlagen
- Erweiterung von Anlagen mit wesentlicher Leistungserhöhung
- vorübergehend angeschlossene Anlagen (z.B. Bauwasser)
- Wiederinbetriebsetzung
So erhalten Sie Ihren Trinkwasseranschluss
Der Grundstückseigentümer reicht die unterzeichnete Anmeldung zum Netzanschluss an das Trinkwassernetz bei den VBH ein.
Folgende Unterlagen sind der Anmeldung beizufügen
- aktueller Auszug aus dem Grundstückskataster (Flurkarte)
- Eigentumsnachweis
- Lageplan des Grundstückes (M 1:500 mit Trassenvorschlag)
- Grundriss des Gebäudes mit Kennzeichnung des Hausanschlussraumes
- Anlage Trinkwasser-Berechnungsdurchflüsse für die Dimensionierung des Hausanschlusses zur Anmeldung zum Netzanschluss an das Trinkwassernetz
Nach Eingang der Anmeldeunterlagen erstellen die VBH ein Angebot zur Herstellung, Erneuerung oder Erweiterung des Hausanschlusses. Wir beraten Sie gern vor Ort und klären alle offenen Fragen zum Hausanschluss. Einen Beratungstermin können Sie telefonisch vereinbaren.
Nach Abschluss des Vertrages mit den VBH wird der Anschluss an das Versorgungsnetz errichtet bzw. verändert.
Die Errichtung der Trinkwasserinstallation hat durch eine im Installateurverzeichnis eingetragene Installationsfirma zu erfolgen.
Die Installationsfirma führt die notwendigen Arbeiten in der Kundenanlage aus und zeigt die Fertigstellung den VBH an.
Die Herstellung, Veränderung oder Stilllegung eines Hausanschlusses an das oder im Trinkwassernetz der VBH wird durch die VBH durchgeführt.
Nach Abschluss der Arbeiten für den Hausanschluss erfolgt die Rechnungslegung durch die VBH.
Für Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage eingeleitet werden, kann der Einbau eines besonderen fest installierten und von den VBH verplombten Wasserzählers (Gartenzähler) schriftlich beantragt werden.
Erbringung von Tiefbau-Eigenleistungen auf dem eigenen Grundstück
Entsprechend den Ergänzenden Bestimmungen der VBH zur AVBWasserV
sind Eigenleistungen des Anschlussnehmers auf dem eigenen Grundstück (Erdarbeiten) mit den VBH im Voraus abzustimmen und bedürfen einer separaten schriftlichen Vereinbarung.Bitte beachten Sie nachfolgende Informationen bei der Ausführung von Tiefbau-Eigenleistungen:
Informationsblatt für Tiefbau-Eigenleistungen auf eigenem Grundstück
Grabenprofil für die gemeinsame Verlegung von Medienleitungen
(Mustergraben)Hinweis:
Plombenverschlüsse an Anlagenteilen vor der Messeinrichtung oder im Zählerbereich dürfen entsprechend den eichrechtllichen Bestimmungen weder entfernt noch beschädigt werden.
Wir beraten Sie gern!
Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Kundencenter.Telefon: 0 35 71/4 69-1 38
Telefax: 0 35 71/4 69-2 22
E-Mail: kbz@vbh-hoy.de