Netzentgelte Strom
nach § 21a Energiewirtschaftsgesetz für die Durchleitung von elektrischer Energie durch das Mittelspannungs- und Niederspannungsnetz der Versorgungsbetriebe Hoyerswerda GmbH
Preisblatt für Netzentgelte Strom - gültig ab 01. Januar 2012
Preisblatt für Netzentgelte Strom - gültig ab 01. Januar 2011
Preisblatt für Netzentgelte Strom - gültig ab 01. Januar 2010
Preisblatt für Netzentgelte Strom - gültig ab 01. Januar 2009
Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV für 2012
Die VBH weisen darauf hin, dass aufgrund der gesetzlichen Neuregelung des § 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordenung (StromNEV) eine bundesweite Wälzung der Sonderformen der Netznutzung vorgesehen ist. Die Kosten werden über eine gesonderte Umlage (§ 19 StromNEV-Umlage) weitergegeben. Die Höhe der Umlage wurde am 14.12.2011 für das Jahr 2012 wie folgt festgelegt:
Letztverbrauchergruppe A:
Strommengen von Letztverbrauchern für die jeweils ersten 100.000 kWh je Abnahmestelle
Umlage 2012: 0,151 Cent/kWhLetztverbrauchergruppe B:
Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle 100.000 kWh übersteigt, zahlen zusätzlich für die über 100.000 kWh hinausgehende Strombezüge eine maximale § 19 StromNEV-Umlage von 0,050 Cent/kWh
Umlage 2012: 0,050 Cent/kWhLetztverbrauchergruppe C:
Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben, zahlen für den über 100.000 kWh hinausgehenden Strombezug maximal 0,025 Cent/kWhUmlage 2012: 0,025 Cent/kWh