Auf Sicherheit vertrauen

WISSENSWERTES

Der Ortsinstallateurausschuss (OIA) des Gas-und Wasserfaches

Die VBH als Netzbetreiber haben gemäß den einschlägigen Verordnungen über die allgemeinen Bedingungen für einen Netzanschluss (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV) und (Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser - AVBWasserV) dafür Sorge zu tragen, dass im Interesse der Anschlussnehmer nur solche Installationsunternehmen Leistungen im Hausanschlussbereich ausführen, die ein ausreichendes fachliches Wissen besitzen und ihre Qualifikation nachweisen können.
Aus diesem Grund führen die VBH ein Installateurverzeichnis, in dem alle Installationsunternehmen (Vertragsinstallateure) eingetragen werden, die dieser Forderung nachkommen und den entsprechenden Nachweis erbracht haben.

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Störungsnummer: 03571 / 41 42 41

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