Anmeldung zum Anschluss an das
Erdgasnetz
der Versorgungsbetriebe Hoyerswerda GmbHFür die Aufnahme der Versorgung mit Erdgas sind die Herstellung/Veränderung des Netzanschlusses bzw. die Genehmigung zur Leistungserhöhung notwendig.
Der Einbau bzw. die Veränderung der Messeinrichtungen erfolgen durch die Versorgungsbetriebe Hoyerswerda GmbH.Eine Anmeldung ist erforderlich bei:
Neuanlagen
Veränderung des Hausanschlusses Trennung und Zusammenlegung von Kundenanlagen Wiederinbetriebsetzung
So erhalten Sie Ihren Gasanschluss
Die Anmeldung bei den Versorgungsbetrieben Hoyerswerda GmbH ist durch einen im Installateurverzeichnis eingetragenen Installationsbetrieb durchzuführen. Der Grundstückseigentümer und der Kunde müssen die Anmeldung unterzeichnen.
Das Anmeldeformular ist bei Neuerrichtung und auch bei Veränderungen an der bestehenden Anlage einzureichen.Die Abnahme und die Inbetriebsetzung der Gasanlage erfolgen nur zusammen durch die Versorgungsbetriebe Hoyerswerda GmbH und den Installateur der Anlage.
Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:
- aktueller Auszug aus dem Grundstückskataster (Flurkarte),
- Eigentumsnachweis,
- Lageplan des Grundstückes (M 1:500 mit Trassenvorschlag),
- Grundriss des Gebäudes mit Kennzeichnung des Hausanschluss-
raumes.Nach Eingang der Antragsunterlagen erstellen die Versorgungsbetriebe
Hoyerswerda GmbH ein Angebot zur Herstellung, Erneuerung oder Erweite-
rung des Netzanschlusses nach §§ 5 ff NDAV. Wir beraten Sie gern vor Ort und klären alle offenen Fragen. Einen Beratungstermin können Sie
telefonisch vereinbaren.Nach Abschluss des Vertrages mit den Versorgungsbetrieben Hoyerswerda
GmbH wird der Anschluss an das Versorgungsnetz errichtet bzw.
verändert.Die Herstellung, Veränderung oder Stilllegung eines Netzanschlusses an das oder im Netz der Versorgungsbetriebe Hoyerswerda GmbH wird nur durch den Versorger durchgeführt.
Nach Abschluss der Arbeiten am Netzanschluss erfolgt die Abrechnung durchdie Versorgungsbetriebe Hoyerswerda GmbH.
Erbringung von Tiefbau-Eigenleistungen auf dem eigenen Grundstück
Entsprechend den Ergänzenden Bedingungen der VBH zur NDAV
sind Eigenleistungen des Anschlussnehmers auf dem eigenen Grundstück (Erdarbeiten) mit den VBH im Voraus abzustimmen und bedürfen einer separaten schriftlichen Vereinbarung.Bitte beachten Sie nachfolgende Informationen bei der Ausführung von Tiefbau-Eigenleistungen:
Informationsblatt für Tiefbau-Eigenleistungen auf eigenem Grundstück
Grabenprofil für die gemeinsame Verlegung von Medienleitungen
(Mustergraben)Hinweis: Plombenverschlüsse am Netzanschlusskasten oder im Zählerbereich dürfen entsprechend den eichrechtlichen Bestimmungen weder entfernt noch beschädigt werden.
Wir beraten Sie gern!
Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Kundencenter.
Telefon: 0 35 71/4 69-1 38
Telefax: 0 35 71/4 69-2 22