Messstellenbetrieb/Messung
Nach der Messzugangsverordnung (MessZV) sind Netzbetreiber verpflichtet, Musterverträge zum Messstellenbetrieb und zur Messung im Internet zu veröffentlichen und zu diesen Bedingungen Verträge mit Dritten abzuschließen.
Messrahmenvertrag
Anlage 1 zum Messrahmenvertrag
Mindestanforderungen an den Datenumfang, Datenaustausch und die Datenqualität
Anlage 2 zum Messrahmenvertrag
Ansprechpartner und Kontaktdaten
Messstellenrahmenvertrag
Anlage1 zum Messstellenrahmenvertrag
Technische Mindestanforderungen an Gasmesseinrichtungen
Anlage 2 zum Messstellenrahmenvertrag
Mindestanforderungen an den Datenumfang, Datenaustausch und die Datenqualität
Anlage 3 zum Messstellenrahmenvertrag
Ansprechpartner und Kontaktdaten
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