Abwasserentsorgung in der Stadt Hoyerswerda
Die zentrale Abwasserentsorgung basiert auf der Grundlage der Satzung der Stadt Hoyerswerda über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS).
Die dezentrale Abwasserbeseitigung wird in der Abwasserbeseitigungs- satzung - dezentral (AbwS-dez) der Stadt Hoyerswerda geregelt.
Die Lesefassung der Abwassersatzung finden Sie auf der Internetseite der Stadt Hoyerswerda unter der Rubrik Umwelt/Abfall/Abwasser unter foldendem Link: Abwassersatzung
Allgemeine Bedingungen und Preise
Die privatrechtliche Abwasserentsorgung für die zentrale Abwasserbeseitigung erfolgt auf der Grundlage der Allgemeinen Bedingungen der VBH für die Entsorgung von Abwasser in der Stadt Hoyerswerda (AEB-A).
Die zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung erfolgt zu den Preisen der VBH für die Abwasserentsorgung und den Preisen der VBH für allgemeine Leistungen.
Allgemeine Bedingungen der VBH die Entsorgung von Abwasser (AEB-A) gültig ab 01.04.2018 (PDF)
Preisblatt der VBH für die Abwasserentsorgung gültig ab 01.01.2017 (PDF)
Preisblatt der VBH für die Abwasserentsorgung gültig ab 01.01.2016 (PDF)
Streitschlichtungsverfahren
Zur Beilegung von Streitigkeiten, die Verbraucherverträge im Bereich Abwasser betreffen, kann ein Schlichtungsverfahren bei der bundesweiten Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass sich der Kunde an die Versorgungsbetriebe Hoyerswerda GmbH gewandt hat und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde.
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle
des Zentrums für Schlichtung e. V.
Straßburger Straße 8
77694 Kehl am Rhein